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Halterhaftung für Fuhrparks - Unterweisung der Mitarbeiter

Geschrieben von Andreas Rinnhofer | 20.07.2020 08:30:00

Unterhält Ihr Unternehmen einen Fuhrpark, für den Sie sicherstellen müssen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden? Welche Vorgaben und Gesetze der Halterhaftung müssen Sie als Unternehmer oder Fuhrpark-Manager beachten? Haben Sie die Mitarbeiter, denen Ihre Firma einen PKW oder einen LKW zur Verfügung stellt, ausreichend unterwiesen? Wer ist der eigentliche Halter?

Als Halter eines Fuhrparks gelten die sogenannten Organe einer Firma, das heißt Sie als Geschäftsführer, Vorstand oder Inhaber des betreffenden Betriebes. Sie haften für alle Haftungsrisiken persönlich, und dafür, dass die Pflichten des gesetzlichen Halters erfüllt werden. Allerdings können Sie diese aus der Halterhaftung resultierenden Pflichten und Aufgaben an eine fachlich und persönlich geeignete Person, den sogenannten Fuhrpark-Manager, delegieren. Dieser übernimmt dann in der Regel die Verantwortung für die Halterpflichten.

Zwei Punkte sind dabei zu beachten: Zum einen muss die Übertragung dieser Halterpflichten eindeutig und klar geregelt sein, am besten als Bestandteil des Arbeitsvertrags des Fuhrpark-Managers. Falls Sie dies versäumt haben, kann der Zusatz auch noch nachträglich ergänzt werden. Zum anderen müssen Sie als ursprünglicher Inhaber der Halterpflichten auch nach Delegation derselben Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Üblicherweise wird dies erst von Bedeutung, nachdem sich ein Unfall ereignet hat. Denn dann wird in diesem speziellen Fall entschieden, wer behaftet wird. Somit können Sie die Verantwortung nie komplett übertragen.

 

Die wichtigsten Halterpflichten und Führerscheinkontrolle

Ihre Pflichten als Halter, beziehungsweise die auf Ihren Fuhrpark-Manager delegierten Pflichten resultieren aus verschiedenen Gesetzen und Vorschriften wie Straßenverkehrsgesetz (StVG), Arbeitsschutzgesetz (ASchG) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Laut Unfallverhütungsvorschrift “Fahrzeuge” (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) hat der Haftende die Pflicht, alle Fahrer im Führen der Firmenfahrzeuge zu unterweisen.

Überdies darf eine periodische Überprüfung des Fahrzeugs nicht fehlen, und zwar sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch der Arbeitssicherheit. Das Fahrzeug muss in regelmäßigen Zeitabständen einer Sichtkontrolle unterzogen und sämtliche Prüf- und Wartungstermine müssen eingehalten werden.

Oberste Priorität hat allerdings, dass der Nutzer des zur Verfügung gestellten PKWs oder LKWs über einen gültigen Führerschein verfügt. Ohne diesen darf sich der Mitarbeiter nicht ans Steuer setzen. Deshalb müssen vom Fuhrpark-Manager die originalen Führerscheine aller Fahrer in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Falls einem Mitarbeiter ein Dienstwagen fest zugeteilt ist, wird eine solche Kontrolle halbjährlich empfohlen. Bei Poolfahrzeugen dagegen, die von unterschiedlichen Personen genutzt werden, sollte die Überprüfung bei jeder Herausgabe an den Nutzer erfolgen. Auch bei einem fixen Nutzerkreis sollten die Kontrollen in periodischen Abständen durchgeführt werden.

Dies ist nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Deshalb haben sich bei Unternehmen mit größeren Fuhrparks längst elektronische Führerscheinkontrollen durchgesetzt. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an verschiedenen Möglichkeiten, die Führerscheine der Fahrer nicht nur am Unternehmensstandort zu kontrollieren, sondern auch dann, wenn der betreffende Mitarbeiter unterwegs ist.

Der Fuhrpark-Manager kann all die oben genannten Pflichten und Aufgaben weiter übertragen. Aber er bleibt dafür verantwortlich, dass alle Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden, und muss dies persönlich kontrollieren. Erfüllt er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß, kann dies straf- und zivilrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

 

Die rechtlichen Grundlagen der Fahrerunterweisung

Als Unternehmer obliegt Ihnen die gesetzliche Pflicht, Ihre Fahrer zu unterweisen. Sie müssen als Arbeitgeber die Arbeitssicherheit in Ihrem Fuhrpark gewährleisten. Unter anderem sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter hinreichend im Umgang mit dem Dienstfahrzeug zu unterweisen. Zudem müssen Sie alle Maßnahmen ergreifen, die sich zur Verhütung von Unfällen eignen. Die Fahrerunterweisung ist im Arbeitsschutzgesetz, (ArbSchG), in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) geregelt.

Die Fahrerunterweisung fördert nicht nur die Sicherheit Ihrer Fahrer, sondern sichert auch Sie als Unternehmer rechtlich ab. Auch wenn Sie als Arbeitgeber die Halterpflichten an Ihren Fuhrparkmanager delegiert haben, haften Sie dennoch persönlich dafür, dass Ihre Fahrer ordnungsgemäß unterwiesen werden (Aufsichtspflicht). Im Schadensfall drohen Ihnen sonst rechtliche Konsequenzen, falls die Fuhrparkunterweisung von unqualifizierten Personen bzw. nicht hinreichend durchgeführt oder sogar vernachlässigt wurde. Außerdem kann in diesen Fällen die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern.

Generell wird unterschieden zwischen einer Erstunterweisung, die bei der Übergabe des Betriebsfahrzeugs stattfindet, und den darauffolgenden Unterweisungen, die mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden sollten, wenn nötig auch öfters. Im Optimalfall übernimmt die Erstunterweisung der ausliefernde Fahrzeughändler. Dazu gehören Informationen wie die Funktionsweise der Assistenzsysteme und wo sich Warndreieck, Bedienungshandbuch, Feuerlöscher, Verbandkasten, Warnwesten, etc. befinden. Übergabe und Erstunterweisung sollten zu Nachweiszwecken unbedingt protokolliert werden. Außerdem sollte sich der Fuhrpark-Manager unbedingt zusätzlich mit einem Vertrag über die Dienstwagenüberlassung rechtlich absichern, in dem genau geregelt ist, welche Pflichten er selbst übernimmt beziehungsweise welche er an den Fahrer delegiert. Im Schadensfall und einer darauffolgenden, eventuell sogar gerichtlichen Auseinandersetzung können sich dann beide Parteien darauf berufen.

 

Inhalt einer Fahrerunterweisung

Eine Fahrerunterweisung beinhaltet regelmäßige Schulungen des Fahrers, wie mit dem Arbeitsmittel Fahrzeug umzugehen ist. Inhalt der Schulungen sind potenzielle Gefährdungssituationen, die durch die Nutzung der Dienstfahrzeuge entstehen können. Dazu gehören zum Beispiel die korrekte Ladungssicherung, das Fahren bei schlechter Witterung, das richtige Verhalten bei einem Unfall, ausreichende Ruhezeiten und der Einfluss von Medikamenten und Alkohol auf das Fahrvermögen.

Die Unterweisungsthemen können in einer Präsenzschulung oder einem E-Learning-Kurs vermittelt werden. Findet die Unterweisung im klassischen Präsenzunterricht statt, muss sichergestellt werden, dass die Fahrer alle relevanten und aktualisierten Unterlagen erhalten und den Inhalt der Schulung auch verstanden haben. Zudem sollen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, allfällige Fragen zum Schulungsinhalt zu stellen. Die Durchführung der Unterweisung muss zu Nachweiszwecken dokumentiert werden.

Viel einfacher und effizienter gestaltet sich die Vermittlung einer Fahrerunterweisung per E-Learning. Ihre Mitarbeiter können diese selbstständig, im eigenen Lerntempo sowie zeit- und ortsunabhängig von jedem mobilen Endgerät mit Internetzugang bearbeiten. Der lästige Aufwand für die Organisation einer Unterweisungsveranstaltung, die Suche nach einem für alle Mitarbeiter geeigneten Termin und die Bereitstellung von Schulungsräumen sowie eines Dozenten erübrigt sich dadurch. Die interessante und abwechslungsreiche Gestaltung von E-Learning-Kursen, mit interaktiven Elementen, automatischen Einladungen und Dokumentation der erfolgten Schulung, unterstützen die Lernmotivation der Mitarbeiter.

Wir von INN-ovativ bieten Unternehmen der Logistik- und Speditionsbranche mit Spedifort ein E-Learning-Portal zur Fahrerunterweisung, das eine rechtskonforme Durchführung von Mitarbeiterschulungen in über 40 Sprachen ermöglicht. Damit schulen Sie Ihre Angestellten jederzeit und an jedem beliebigen Ort und entlasten dadurch Ihren Fuhrpark-Manager.

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