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Smarte Tachographen: Änderungen durch die Einführung der digitalen Kontrollgeräte 4.0 für den LKW

Geschrieben von Andreas Rinnhofer | 28.09.2020 08:30:00

Seit dem 15.06.2019 müssen LKWs mit einem neuen Tachographen ausgerüstet sein. Was genau hat sich geändert? Und für wen sind die Änderungen gültig? Was es hier zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was hat sich geändert?

Seit Juni letzten Jahres gilt die neue sogenannte Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr. Diese Regelung wurde im europäischen Parlament beschlossen und ist somit in der gesamten EU gültig.

Jeder neu zugelassene LKW, der im gewerblichen Betrieb, beispielsweise in einer Spedition, eingesetzt wird, ist von der neuen Regelung betroffen. Genauer gesagt zählen dazu LKWs, deren Höchstmasse (Anhänger oder Sattelanhänger eingeschlossen) 3,5 Tonnen übersteigt. Weiterhin fallen darunter auch Fahrzeuge, die inklusive Fahrer mehr als neun Personen befördern. Diese Geräte müssen mit einem sogenannten smarten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

Das europäische Parlament verfolgt mit dieser Verordnung das Ziel, die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu verbessern, Manipulationen von digitalen Fahrtenschreibern zu verhindern und den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen.

Sogenannte Altfahrzeuge haben aktuell keine Verpflichtung, die Geräte nachzurüsten. Eine Nachrüstung wird hier erst ab dem 15. Juni 2034 fällig. Dies gilt aber nur für Fahrzeuge, die grenzüberschreitend verkehren. 

Was sind smarte Tachographen?

Smarte Tachographen verfügen über eine sogenannte DSRC-Antenne. DSRC ist die Abkürzung für Dedicated Short Range Communication. Diese Technologie ermöglicht die Kommunikation und den Datenaustausch von Fahrzeugen untereinander ohne direkte Beteiligung des Fahrers. Die DSRC-Antenne wird meist an der Windschutzscheibe des LKW montiert und kommuniziert dann mit dem Tachographen.

Kontrollbehörden haben so die Möglichkeit, die Fahrzeuge zu kontrollieren, ohne diese anhalten zu müssen. Bei einer solchen Kontrolle werden Basisdaten zum Fahrzeug, zu Kalibrierung und der Geschwindigkeit abgefragt. Natürlich wird auch überprüft, ob es irgendwelche Auffälligkeiten wie Sicherheitsverletzungen oder Fehlfunktionen des Tachographen gibt. Weitere Daten, wie die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten, werden jedoch nicht übertragen. Per DSRC-Antenne übermittelte Daten werden als verschlüsselte Textdatei an die Kontrollstelle weitergeleitet.

Die Vorteile dieser Methode liegen klar auf der Hand: Kontrollbeamte haben in Zukunft die Möglichkeit, viel gezielter auffällige Fahrzeuge anzuhalten und genauer zu überprüfen. Speditionen, andere Unternehmen und Fahrer, die vorschriftsmäßig auf den Straßen unterwegs sind, werden nicht mehr durch lange Kontrollen aufgehalten.

 

Welche Daten werden aufgezeichnet?

Insgesamt können mit einem smarten Tachographen rund 70 verschiedene Daten aufgezeichnet werden, allein 50 davon sind personenbezogen. Dazu zählt beispielsweise der Name des Fahrers, die detaillierten Lenkzeiten, Ruhezeiten und das Ablaufdatum der Fahrerkarte.

Alle smarten Tachographen können zudem über ein globales Satellitensystem den genauen Standort des LKW erfassen. Die Aufzeichnung findet hier jedoch nicht permanent statt. Nur beim Start der Schicht, nach drei Stunden Fahrzeit, einem Wechsel der Aktivität und natürlich am Ende der Schicht wird die Position erfasst.

Wie bereits erwähnt, wird ein Großteil der personenbezogenen Daten jedoch nicht an die Behörden übermittelt. Folgende Daten werden vom Tachographen an eine Kontrollstelle übertragen:

  • Störung des Sensors
  • Fahren ohne gültige Karte
  • Daten zur Zeiteinstellung
  • Das Kennzeichen der LKWs und Fahrzeuge
  • Die Geschwindigkeit (aufgezeichnet vom Tachographen)
  • Einstecken der Karten während des Lenkens
  • Kalibrierungsdaten
  • Längste Unterbrechung der Stromversorgung
  • Letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
  • Datenfehler zu Weg und Geschwindigkeit

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Daten genau erfasst werden, können Sie die Auflistung im Verordnungstext nachlesen.

Zur Bedienung des neuen Tachographen finden Sie unsere detaillierte Anleitung hier:

 

 

Vermittlung von speditionsrelevanten Informationen

Die Tachographenpflicht ist nur Teil eines umfassenden Kenntnisbereichs, welchen Mitarbeiter in Transport- und Logistikbranchen, hier speziell LKW-Fahrer, für die Ausübung ihrer Tätigkeit brauchen. Dazu zählen beispielsweise Ladungssicherung, Lademitteltausch, Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten, Grundkenntnisse zu LKW-Technik, Gefahrguttransport und vieles mehr. 

Auf die Vermittlung von genau solch speditionsrelevantem Knowhow hat sich das Jungunternehmen INN-ovativ spezialisiert und zu diesem Zweck die Online-Lernplattform Spedifort entwickelt. Damit ist Fachwissen für Mitarbeiter von Logistikbetrieben ganz flexibel auf jedem mobilen Endgerät verfügbar - egal wann und wo. Mittlerweile werden auch die jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen weit verbreitet und sogar branchenübergreifend genutzt, denn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schätzt Spedifort als kompetenten Partner in Sachen Arbeitsschutz.

Möchten Sie Spedifort, die E-Learning-Plattform für Logistikbetriebe, kennenlernen? Wir bieten Ihnen gern die Möglichkeit, sich die Funktionsweise und vielfältigen Möglichkeiten von Spedifort in einem Webmeeting anschaulich und mit Praxisbeispielen präsentieren zu lassen. Vereinbaren Sie dafür in unserem Kalender ein unverbindliches Erstgespräch, anhand dessen wir unsere Web-Präsentation dann speziell auf Ihren Bedarf ausrichten können.