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Unterweisungen im Arbeitsschutz – Absolut unverzichtbar für Ihr Unternehmen

Geschrieben von Andreas Rinnhofer | 25.05.2020 08:10:00

Unterweisungen im Arbeitsschutz, besonders in der Logistikbranche, sind für jedes Unternehmen äußerst wichtig. Unterweisungen geschehen aus diversen Gründen. Damit alle Unternehmen diese auch tatsächlich durchführen, ist die Teilnahme an regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz nicht freiwillig, sondern vom Gesetzgeber entsprechend vorgeschrieben.
Warum Unterweisungen für Ihr Unternehmen derart unerlässlich sind, möchten wir im Folgenden erläutern. Dabei gehen wir sowohl auf die Notwendigkeit für Ihr Unternehmen als auch auf die gesetzliche Seite ein.

Warum sind regelmäßige Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sinnvoll?

Generell sind Unterweisungen in allen Unternehmen wichtig und Unternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sie durchzuführen. Besonders aber bei der Arbeit im Lager können viele Dinge passieren, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und somit auch Sie und Ihr Unternehmen gefährden, denn durch Unfälle können sämtliche Arbeitsabläufe gestört werden. Damit Sie Ihre Mitarbeitern nicht gefährden, sollten Sie unbedingt an Folgendes denken und Ihre Mitarbeiter genau auf diese Punkte hinweisen:

  • Die teilweise schwere körperliche Arbeit sorgt nicht selten für Probleme im gesamten Muskel- und Gelenksystem.
  • Damit die körperliche Belastung Ihrer Mitarbeiter verringert wird, werden zahlreiche mechanische Hilfsmittel, wie beispielsweise Hubwagen eingesetzt. Damit können allerdings ebenfalls schwere Unfälle passieren.
  • Im Lager passieren Unfälle häufig im Zusammenhang mit der Arbeit an Hochregalen. Schon beim einfachen Nutzen von Leitern oder Tritten kann es zu Unfällen kommen.
  • Hat Ihr Unternehmen mit der Lagerung von Gefahrstoffen, wie beispielsweise Chemikalien zu tun, können diese durch beschädigte Packstücke austreten und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gefährden.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Unterweisen Ihrer Mitarbeiter im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit wichtig ist, um den reibungslosen Ablauf im Unternehmen zu sichern. Außerdem bildet es die Grundlage dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können, was Ihrem Unternehmen ebenfalls zugutekommt. Denken Sie einfach daran, dass Fehler, die die Arbeitsabläufe und die Sicherheit gefährden, nur dann vermieden werden können, wenn sich Ihre Mitarbeiter auskennen und über eventuelle Gefahren Bescheid wissen.
Sie als Unternehmer werden von regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz, neben dem ungestörten Arbeitsablauf, aus folgenden Gesichtspunkten profitieren:

  • Mehr Zufriedenheit bei den Angestellten
  • Verbesserte Arbeitsergebnisse (Qualitätssicherung)
  • Regeln werden besser eingehalten
  • Geringere Kosten durch weniger Unfälle am Arbeitsplatz
  • Mit Arbeitsmitteln wird verantwortungsbewusster umgegangen

 

Was sagt der Gesetzgeber zum Thema Unterweisungen im Arbeitsschutz?

Damit sich auch jeder Unternehmer daran hält, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, sind Vorschriften dazu im Arbeitsschutzgesetz festgehalten und sind somit unumgänglich. Der §12 ArbSchG sowie weitere Gesetzesgrundlagen verpflichten die Unternehmen, Unterweisungen zu vorgeschriebenen Zeiten nachweislich durchzuführen. Dabei kann man die Durchführung der Unterweisung an entsprechend qualifizierte Personen übertragen und muss diese nicht zwangsläufig selbst oder firmenintern durchführen.

Inhalt dieser Unterweisung muss sein, dass die Mitarbeiter alle Informationen bekommen, die mit den Gefahren Ihrer Arbeit und der entsprechenden Verhütung dieser im Zusammenhang stehen.
Laut Gesetz sind Unterweisungen im Arbeitsschutz zu vorgeschriebenen Zeiten durchzuführen:

  • Vor der Arbeitsaufnahme, bei der Einstellung von Mitarbeitern oder Wiedereinsteigern
  • Wenn sich Veränderungen im Aufgabenbereich einzelner Mitarbeiter ergeben
  • Vor Aufnahme der Tätigkeit wenn neue Arbeitsmittel, Technologien oder Arbeitsverfahren eingesetzt werden
  • Wenn erkannt wird, dass Mitarbeiter ein unsicheres Verhalten an den Tag legen oder ungewöhnlich viele Fragen stellen
  • Bei aktuellen Anlässen, wie beispielsweise nach einem Unfall
  • 1 Mal im Jahr müssen alle Mitarbeiter die Kenntnisse auffrischen, denn Unterweisungen im Arbeitsschutz müssen an die Entwicklung von Gefährdungen im Unternehmen angepasst werden
  • Bei Mitarbeitern unter 18 Jahren müssen Unterweisungen halbjährlich erfolgen

Wie bereits zuvor erwähnt, können laut Gesetz Unterweisungen von unterschiedlichen Personen durchgeführt werden. Zu diesen gehören:

  • Betriebsinterne Personen: Betriebsintern eignen sich folgende Personengruppen am besten für die Beauftragung mit der Unterweisung. Sicherheitsbeauftragte/r, Arbeitsschutzbeauftragte/r, Teamleiter/innen, Meister/innen, Abteilungsleiter/innen, Maschinenleiter/innen, Schichtleiter/innen
  • Externe Firmen/Personen: Auch externe Firmen, die sich auf die Unterweisung spezialisiert haben, können von Ihnen beauftragt werden.

Was geschieht bei Missachten des §12 ArbSchG?

Der Gesetzgeber kontrolliert normalerweise nicht regelmäßig, ob Ihr Unternehmen die Unterweisungen gesetzeskonform durchgeführt hat. Allerdings wird dies im Ernstfall, sprich bei einem schwereren Arbeitsunfall, eine wichtige Rolle spielen. Bei den Unterweisungen sind Sie verpflichtet, diese zu dokumentieren und von Ihrem Mitarbeiter unterschreiben zu lassen. Diese Dokumente müssen von Ihnen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden und auf Nachfrage vorgezeigt werden können.
Können Sie diese Dokumente nicht vorweisen oder zeigen sie Lücken auf, kann das im Ernstfall schwerwiegende Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben. Welche Konsequenzen auf Ihr Unternehmen in diesem Fall zukommen, variiert sehr stark. Von Bußgeldern bis zu Regressforderungen von Unfall- oder Krankenversicherern ist alles dabei.
Sie als Unternehmer sollten aus diesem Grund penibel darauf achten, dass die Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter regelmäßig und gesetzeskonform erfolgen. Damit sichern Sie sich und Ihr Unternehmen rechtlich ab.

 

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